Ordnung zur verleihung des titels slowakischer schönheitschampion
ordnung zur verleihung des titels slowakischer schönheitschampion
- Der Rüde oder Hündin muss 4x CAC erlangen auf Internalionalen, Nationalen, Klub oder Spezial Austellungen, die unter dem Schutz von dem Slowakischen Kynologenverein (SKJ) stattfinden in der SLowakei und CAC vergeben wird.
- Die nötige Anzahl der CAC muss mindestens im Laufe von zwei verschiedenen Austellungssaizonen errungen werden. (Ausstellungssaizon = Kallenderjahr)
- Die erforderlichen CAC müssen mindestens von zwei verschiedenen Richtern vergeben stellung unter dem Schutz des Slowakischen Kynologenvereines in der Slowakei mit CAC vergabe.
- Mindestens ein CAC muss an einer Internationalen Ausstellung mit CACIB Vergabe erworben sein, die restlichen drei CAC können CACIB, Nationalen, Klub oder Spezial Ausstellungen sein, die unter der Schutz des Slowakischen Kynologenvereines in der Slowakei stattgefunden haben.
- 3 Reserve CAC können nur ein CAC ersetzen.
- CAC aus einer Internationalen Hundeausstellung darf nur mit 3 Reserve CAC aus Internationalen Ausstellungen ersetzt werden.
- Man kann mit drei Res. CAC nur ein CAC ersetzen.
- Es werden keine CAC Anwartschaften akzeptiert, die bereits für andere Championate verwendet worden sind.
Für Gebrauchshunde/Arbeitshunde im Sinne der FCI Nomenklatur (gemeint sind Rassen, die die Zuerkennung von C.I.B. durch die FCI mit einer zuständigen Prüfung bedingt haben) können auch folgende Alternative verwenden:
- Der Rüde oder Hündin muss 2x CAC erlangen auf Internalionalen, Nationalen, Klub oder Spezial Austellungen, die unter dem Schutz von dem Slowakischen Kynologenverein (SKJ) in der Slowakei stattfinden und CAC vergeben wird.
- Die nötige Anzahl der CAC muss mindestens im Laufe von zwei verschiedenen Austellungssaizonen errungen werden. (Ausstellungssaizon = Kallenderjahr)
- Die erforderlichen CAC müssen mindestens von zwei verschiedenen Richtern vergeben werden.
- 1 CAC von den 2 benötigten muss auf einer Internationalen Ausstellung (CACIB) erworben werden und weitere CAC auf Internationalen, Nationalen, Klub oder Spezialausstellung unter dem Schutz des Slowakischen Kynologenvereines mit CAC vergabe.
- Der Rüde oder Hündin müssen eine Prüfung abgelegt haben, die sie berechtigt zur ausfertigung eines FCI Internationalen Arbeitszertifikates laut FCI Erforderungen im Hinnsicht auf die Rasse und ihre natürliche Arbeit.
- Man kann mit drei Res. CAC nur ein CAC ersetzen.
- Es werden keine CAC Anwartschaften akzeptiert, die bereits für andere Championate verwendet worden sind.
Zum Gesuch mussder ANtragsteller auch eine Kopie des Internationalen Arbeitszertifikates mit der erforderlichen Prüfung beilegen.
Das Slowakische Schönheitschampionat wird auf das Inhaberverlangen bestätigt von:
Slovenská kynologická jednota, Furmanská 9, 841 03 Bratislava.
Zu diesem Antrag sollte der Antraggeber Original Bewertungslisten und
Photokopie der Hundeahnentafel beilegen, bei arbeitshunden auch die
Kopie des Internationalen Arbeitszertifikates mit der erforderlichen
Prüfung.
Die CAC Anwartschaften, die bis zum 31. Dezember 2017 erlangt worden sind, müssen mit Original CAC Karte und Original Bewertungsliste zum Gesuch vorgelegt werden.
Die Gebühr für das Slowakische Championat beträgt 15 € + Postgebühren 5 €.
Ausfertigung der Urkunde am Ausstellungsgelände 25€.
Die Bedingungen der CAC Anwartschaft Vergabe:
- CAC und Res. CAC Anwartschaft wird den Rüden und Hündinnen extra vergeben in der Mittel- Offenen-, Gebrauchs- und Championklasse.
- CAC kann nur einem Rüden oder einer Hündin mit der Bewertung Vorzüglich 1 verliehen werden.
- CAC darf auch einem Rüden oder einer Hündin vergeben werden, die bereits den Titel Slowakischer Schönheitschampion besitzen.
- Die Empfählung eines Rüden oder einer Hündin auf CAC kann nur ein Richter, der für die Ausstellung delegiert war.
- Dem Rüden oder Hündin, die in den angeführten Klassen mit der Note Vorzüglich 2 bewertet wurden, kann der Richter einen Reserve CAC vergeben.
- Reserve CAC kann nur in einer Klasse verliehen werden, wo auch ein CAC verliehen war.
CAC und Reserve CAC sind nicht beanspruchbar und wird nur an Rüden oder Hündinen vergeben, die besondere Qualitäten im Exterier aufweisen.
Gebilligt durch das SKJ Präsidium am 14.12.2017
Gültig ab 01.01.2018
Bitte zahlen sie via bank transfer:
Kontonr..: 2661080123/1100
IBAN: SK35 1100 0000 0026 6108 0123
Swift: TATR SK BX
Tatra banka, Hodzovo nam. 3, Bratislava, Slowakei